2011 laut ADAC das teuerste Jahr für Autofahrer — Mechthild Heil befürwortet Bundesratsinitiative zu Preisbremsen an Tankstellen
Im Februar 2012 hat der Verkehrsminister Thüringens, Christian Carius, eine Initiative für faire und transparente Preise bei Kraftstoffen in den Bundesrat eingebracht. Die Verbraucherschutzbeauftragte der CDU/CSU-Fraktion im Bundestag, Mechthild Heil, begrüßt dieses: „Eine Preisbremse nach österreichischem Vorbild und eine Internetdatenbank zum Preisvergleich sind mir ein zentrales Anliegen. Mehrfach habe ich entsprechende Forderungen 2011 ins Gespräch gebracht. Ich würde mich freuen wenn wir hier für die Verbraucher voran kommen.“ Heil betont auch als direkt gewählte Bundestagsabgeordnete, dass gerade für die ländlichen Teile ihres Wahlkreises mit einer hohen Zahl an Berufspendlern eine bessere Information über die Preisentwicklung bei Kraftstoffen hilfreich ist und Geld sparen hilft. „Das Jahr 2011 war laut ADAC das teuerste Jahr für Autofahrer an Tankstellen, es gab Preisschwankungen von 14 Cent am Tag. Gleichzeitig kennt jeder Verbraucher das Phänomen, dass an Wochenenden, zu Ferienbeginn und vor Feiertagen die Preise massiv anziehen“, erklärte Mechthild Heil. „Dieser Preistreiberei muss ein Ende gesetzt werden. Gesetzlich besteht eine Möglichkeit darin, dass Tankstellen nur noch einmal am Tag die Preise anheben, aber so oft senken dürfen, wie sie wollen. So funktioniert es auch in Österreich.“Dieses bedingt jedoch das parallel eine zentrale Online-Datenbank aufgebaut wird, in der alle Tankstellen ihre aktuellen Preise einstellen. „Per App und über den Computer kann sich dann jeder Bürger vor dem Tanken über die günstigsten Zapfsäulen in seiner Umgebung informieren“, erläutert Frau Heil. „Das bringt den Wettbewerb voran, stärkt die günstigeren freien Tankstellen gegen die großen Konzerne und treibt die Preise nach unten.“Die Verbraucherschutzbeauftragte Heil unterstützt zudem die vom Bund angekündigte Verankerung der Preis-Kosten-Schere im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Die Preis-Kosten-Schere besagt, dass marktmächtige Mineralölunternehmen ihren Konkurrenten nicht Kraftstoffe zu einem höheren Preis liefern als dem, den sie selbst an ihren eigenen Tankstellen von den Endverbrauchern verlangen.Nicht geregelt sind jedoch die viel häufiger auftretenden Fälle, in denen z. B. zwei große Mineralölgesellschaften sich einen Preiskrieg bis unter den Einstandspreis liefern und Mittelständler zwischen die Mühlsteine geraten. „Wenn diese Mineralölgesellschaften keine Lieferanten des Mittelstands sind, ist das Wettbewerbsrecht nach bisheriger Rechtslage hier praktisch wirkungslos“, so Heil. „Deshalb brauchen wir dringend eine Regelung im GWB, die ebenso wirksam ist, wie die Preis-Kosten-Schere.“