4. Juli 2011

Alte-Hasen-Regelung“ wird Absage erteilt — Anlegerschutz konsequent auf dem Grauen Kapitalmarkt durchsetzen

Der Finanz­aus­schuss des Bun­des­ta­ges hat am Mitt­woch eine öffent­li­che Anhö­rung zu der von der Bun­des­re­gie­rung geplan­ten Regu­lie­rung des soge­nann­ten Grau­en Kapi­tal­markts ver­an­stal­tet. Hier­zu erklärt die Ver­brau­cher­schutz­be­auf­trag­te der CDU/C­­SU-Bun­­des­­tags­­frak­­ti­on, Mecht­hild Heil:„Die im geplan­ten Gesetz zur Novel­lie­rung des Finan­z­an­la­­gen- und Ver­mö­gens­an­la­gen­rechts erreich­ten Ver­bes­se­run­gen stel­len einen gro­ßen Fort­schritt für den Anle­ger­schutz dar. Mit die­sem Gesetz setzt die Koali­ti­on ihr Ver­spre­chen für mehr Trans­pa­renz im Kapi­tal­markt kon­se­quent um. Auch die Sach­ver­stän­di­gen sehen in dem Gesetz einen wich­ti­gen Bei­trag zur Stär­kung des Verbraucherschutzes.Erstmals wer­den die bis­her nur für den regu­lier­ten Bereich des Kapi­tal­mark­tes, also für Ban­ken und Spar­kas­sen, gel­ten­den hohen Stan­dards bei Anle­ger­infor­ma­tio­nen und im Ver­trieb auf den Grau­en Markt ausgedehnt.Deshalb wird zukünf­tig jeder der 80.000 frei­en Bera­ter sei­ne Qua­li­fi­ka­ti­on und eine Berufs­haft­pflicht nach­wei­sen müs­sen. Freie Bera­ter und Bank­be­ra­ter wer­den damit beim Anle­ger­schutz de fac­to gleich­ge­stellt. In die von den Indus­­trie- und Han­dels­kam­mern bereits geführ­ten Regis­ter für Ver­si­che­rungs­ver­mitt­ler wer­den auch die Ver­mitt­ler von Finanz­an­la­gen auf­ge­nom­men wer­den. Erst­mals gibt es für den Grau­en Kapi­tal­markt eine flä­chen­de­cken­de Aufsicht.Produktinformationsblätter für die Ver­mö­gens­an­la­gen infor­mie­ren eben­so wie die „Bei­pack­zet­tel“ für Bank­pro­duk­te über Art, Funk­ti­ons­wei­se und Risi­ken der Anla­ge. Damit Finanz­pro­duk­te ver­ständ­lich sind, wer­den Risi­ken und Pro­vi­sio­nen offen­ge­legt. Dadurch wird dem Ver­brau­cher eine fun­dier­te Kauf­ent­schei­dung ermöglicht.Die frei­en Finanz­an­la­gen­ver­mitt­ler haben zudem schär­fe­re, bis­her nur für den Ban­ken­sek­tor gel­ten­de Informations‑, Bera­­tungs- und Doku­men­ta­ti­ons­pflich­ten ein­zu­hal­ten. Dazu gehört auch, dass die Ver­kaufs­pro­spek­te für Grau­markt­pro­duk­te künf­tig nicht nur voll­stän­dig, son­dern auch wider­spruchs­frei und kohä­rent sein müs­sen. Die­ses wird von der Bun­des­an­stalt für Finanz­dienst­leis­tungs­auf­sicht (BaFin) überprüft.All die­se Maß­nah­men sor­gen für eine mas­si­ve Stär­kung des Ver­brau­cher­schut­zes im Finanz­be­reich. Wir wol­len den Grau­en Kapi­tal­markt weiß waschen. Des­halb dür­fen auch kei­ne dunk­len Fle­cken übrig blei­ben. Vor­schlä­ge eini­ger Ver­bän­de, die zu einer Ver­wäs­se­rung des hohen Ver­brau­cher­schutz­ni­veaus füh­ren wür­den, leh­nen wir ab. Hier­zu gehört auch die soge­nann­te „Alte-Hasen-Rege­­lung“, nach der seit 2007 täti­ge Ver­mitt­ler kei­ner Sach­kun­de­prü­fung bedürfen.Anlegerschutz schafft Ver­trau­en in Finanz­pro­duk­te. Nicht zuletzt die Welt­wirt­schafts­kri­se hat gezeigt: Ver­brau­cher­ver­trau­en ist die Vor­aus­set­zung einer gesun­den Volkswirtschaft.“