Die wichtigsten Tipps zum Mitnehmen in den Urlaub — Die CDU-Bundestagsabgeordnete Mechthild Heil informiert: Ihr gutes Recht auf Reisen
„Der Zug ist verspätet, der Flug überbucht oder annulliert: Beim Start in die Ferien gibt es so manches, was einem die Urlaubsfreude verleiden kann. Doch wer reist, hat Rechte!“, so die CDU/CSU-Bundestagsabgeordnete Mechthild Heil.Wie Mechthild Heil von der Parlamentarischen Staatssekretärin im Bundesverbraucherministerium, Julia Klöckner MdB, erfahren hat, hat das Verbraucherministerium eine Servicekarte entwickelt. „Damit Sie am Flughafen oder Bahnhof sofort richtig reagieren können, stellt die Bundesregierung zum Ferienstart die wichtigsten Reiserechte auf einer Servicekarte zusammen: im praktischen Format zum Ausdrucken für die Geldbörse“, informiert Heil. Für Luft- und Bahnverkehr gibt es bei Verspätungen und Annullierungen jeweils unterschiedliche Regelungen. Grundsätzlich aber gilt: „Als betroffener Passagier müssen Sie Ihre Ansprüche zunächst beim Verkehrsunternehmen geltend machen, also bei der Fluggesellschaft oder dem Bahnunternehmen. Erläutern Sie den Grund Ihrer Beschwerde und lassen Sie sich den konkreten Sachverhalt unbedingt vom Zugbegleiter oder einem Mitarbeiter der Fluglinie bestätigen. Nur so können Sie später Ihr Recht durchsetzen“, betont die CDU-Politikerin.„Das Unternehmen prüft dann den Anspruch und wird Ihnen einen Bescheid zusenden. Ist dieser Bescheid aus Ihrer Sicht nicht zufrieden stellend, können Sie sich jederzeit an die ‚Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr e.V.‘ unter www.soep-online.de oder per Telefon 030 — 64 49 93 30 wenden. Diese Schlichtungsstelle ist eine unabhängige Einrichtung von Unternehmen des öffentlichen Verkehrs in Deutschland zur Schlichtung von Streitigkeiten im Zusammenhang mit Beförderungsverträgen. Sie prüft Ihr Anliegen in sachlicher Unabhängigkeit und Neutralität, teilt mit, ob bzw. in welchem Umfang ein Anspruch gerechtfertigt ist, und macht ggf. einen Schlichtungsvorschlag. Ziel der Schlichtung ist es, eine einvernehmliche Lösung des Streitfalls zu ermöglichen.“Weiter Infos unter www.bmelv.de. Hier können Sie die Reise-Check-Karte herunterladen.