16. Juni 2010

Anlässlich der Zustimmung des Bundestages zur Reform der Jobcenter und der dafür notwendigen Verfassungsänderung erklärt die CDU-Bundestagsabgeordnete Mechthild Heil — Neue Jobcenter ein Meilenstein zu noch effektiverer Arbeitsmarktpolitik

Die CDU-Bun­­des­­tags­­a­b­­ge­or­d­­ne­­te Mecht­hild Heil begrüßt die am Don­ners­tag im Bun­des­tag beschlos­se­ne Ver­fas­sungs­än­de­rung zur Reform der Job­cen­ter: „Die neu­en Job­cen­ter sind ein wich­ti­ger Mei­len­stein auf dem Weg zu einer noch effek­ti­ve­ren Arbeits­markt­po­li­tik mit dem obers­ten Ziel, Men­schen aus der Arbeits­lo­sig­keit her­aus in Arbeit zu bringen.“Mit der Grun­d­­ge­­setz-Ergän­­zung wird die Zusam­men­le­gung von Sozi­al- und Arbeits­lo­sen­hil­fe end­lich ver­fas­sungs­kon­form, ohne dass dabei eine neue staat­li­che Ebe­ne geschaf­fen wird. Die Zusam­men­ar­beit von Bun­des­agen­tur für Arbeit und den Kom­mu­nen als ört­li­che Sozi­al­hil­fe­trä­ger in einem gemein­sa­men Job­cen­ter, wie sie seit 2005 in May­en-Koblenz und den meis­ten Land­krei­sen deutsch­land­weit prak­ti­ziert wird, hat sich bewährt und wird damit fort­ge­führt. Ergän­zend wer­den nun die Job­cen­ter orga­ni­sa­to­risch und inhalt­lich neu aufgestellt.Im Kreis Ahr­wei­ler gibt es dage­gen bis­lang wie auch in wei­te­ren 22 Land­krei­sen die getrenn­te Auf­ga­ben­wahr­neh­mung, wobei die Arbeits­agen­tur für die Grund­si­che­rung und die Arbeits­ver­mitt­lung zustän­dig ist und der Kreis im Zusam­men­wir­ken mit den Kom­mu­nen für die Kos­ten der Unter­kunft (Mie­te und Hei­zung). Mecht­hild Heil betont, dass im Zuge des Prin­zips ”Hil­fe aus einer Hand” auch hier eine Umwand­lung der Struk­tu­ren in eine gemein­sa­me ARGE not­wen­dig ist. Die Christ­de­mo­kra­tin zeigt sich zufrie­den, dass ihr Ein­satz in der Arbeits­grup­pe „Arbeit und Sozia­les“ der CDU/C­­SU-Bun­­des­­tags­­frak­­ti­on dazu bei­getra­gen hat, dass eine Bun­des­rats­in­itia­ti­ve zur Ver­län­ge­rung der Über­gangs­frist von Ende die­ses Jah­res auf den 31.12.2011 auch im Bun­des­tag ver­ab­schie­det wer­den konn­te. „Damit bleibt im Kreis Ahr­wei­ler ein Jahr mehr Zeit, um mit der Arbeits­agen­tur einen sorg­fäl­ti­gen und effek­ti­ven Über­gang in die neu­en Struk­tu­ren zu gewähr­leis­ten,“ betont Mecht­hild Heil.Ein zen­tra­ler Punkt der Reform ist, dass ver­stärkt auf die loka­len Kom­pe­ten­zen vor Ort gesetzt wird. Des­halb wir die Zahl der­je­ni­gen Kom­mu­nen, die die Arbeits­lo­sen in Eigen­re­gie betreu­en von der­zeit 69 auf 110 aus­ge­wei­tet. Um eine der wei­te­ren 41 Opti­ons­kom­mu­nen zu wer­den, dar­um bewirbt sich May­en-Koblenz der­zeit. Mecht­hild Heil: „Ich unter­stüt­ze es und ich bin mir sicher, dass der Land­kreis May­en-Koblenz die rich­ti­gen Kom­pe­ten­zen hat, ohne die Bun­des­agen­tur für Arbeit für die Grund­si­che­rung und die Arbeits­ver­mitt­lung sowie für die Kos­ten der Unter­kunft (Mie­te und Hei­zung) zu sor­gen. Bes­ser kann man ‚Hil­fe aus einer Hand‘ wohl kaum gestalten.“Hintergrund: Die Job­­cen­­­ter-Reform bil­det die struk­tu­rel­le Basis für die inhalt­li­che Rund­erneue­rung der Grund­si­che­rung, die in den nächs­ten Mona­ten kon­se­quent umge­setzt wird. Dazu zäh­len im Wesent­li­chen vier Punk­te:• Durch neue Rege­lun­gen des Hin­zu­ver­diens­tes noch stär­ke­re Anrei­ze für Arbeit schaf­fen.• Die För­de­rung von Kin­dern in der Grund­si­che­rung wird neu gere­gelt, um ihnen bes­se­re Bil­dungs­chan­cen zu geben. Auch die Regel­sät­ze für Erwach­se­ne müs­sen gemäß des Ver­fas­sungs­ge­richts­ur­teils neu über­prüft wer­den.• Die arbeits­markt­po­li­ti­schen Instru­men­te wer­den auf Effek­ti­vi­tät, Not­wen­dig­keit und Ziel­ge­nau­ig­keit über­prüft und neu gefasst.• Ent­wick­lung von mit­­tel- und lang­fris­ti­gen Stra­te­gien, um gera­de Kin­dern aus sozi­al schwie­ri­gem Umfeld den Auf­stieg in der Gesell­schaft zu ermöglichen.