Die CDU-Bundestagsabgeordnete Mechthild Heil in der aktuellen Diskussion zur Erhöhung der Kinderregelsätze — Verantwortung übernehmen und auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts warten
Die CDU-Bundestagsabgeordnete Mechthild Heil machte in ihrer ersten Rede im Hohen Hause deutlich, dass die Höhe der Leistungen, die die Kinder von Bedürftigen zurzeit in Deutschland bekommen, nicht verändert werden sollte, solange das Urteil vom Bundesverfassungsgericht noch nicht gefällt worden sei. Das Gericht wird im ersten Quartal 2010 ein Urteil dazu fällen. Bisher hat es vor allem Kritik an der Art der Ermittlung der Leistungsregelsätze geäußert. Die LINKEN hatten jetzt schon in einem Antrag eine Erhöhung zwischen 28 und 32 Prozent gefordert, je nach Alter der Kinder.Heil: „Ich bin mir der Verantwortung sehr deutlich bewusst, wenn wir versuchen, die Frage zu beantworten, in welchem Maße man diejenigen unterstützen soll, die selbst nicht für ihren Lebensunterhalt sorgen können, insbesondere wenn es sich um Kinder handelt. Aber Tatsache ist, dass die Daten, die den bisherigen Regelsätzen zugrunde liegen, auf der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe, der größten Erhebung dieser Art innerhalb der Europäischen Union basieren. Immerhin wurden die Aufwendungen von 75 000 Haushalten erfasst. Und die Kinderregelsätze wurden nach der Kritik des Bundesverfassungs¬gerichts anhand einer Sonderauswertung durch das Statistische Bundesamt bereits zum 1. Juli dieses Jahres stärker nach dem Alter der Kinder differenziert und in einer Altersgruppe angehoben.“ Heil erläuterte weiter, dass zudem im nächsten Jahr die neuen Daten der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe aus dem Jahre 2008 verfügbar sein würden, so dass man diese Daten nach den Vorschlägen des Bundesverfassungsgericht auswerten und für die Neuberechnung der Kinderregelsätze heranziehen könne. Weiterhin dürfe man nicht vergessen, dass Leistungsberechtigte nach den Sozialgesetzen heute so gestellt sein müssten wie etwa ein Viertel der Gesamtbevölkerung in Deutschland. Somit könnten sie ein Leben führen wie andere, die nicht von Sozialleistungen abhängig seien. Unser Staat beweise damit als Sozialstaat hohe Qualität.Heil abschließend: „Sobald das Bundesverfassungsgericht sein Urteil gefällt und seine Vorschläge konkretisiert hat, werden wir diese umsetzen. Wir wollen eine verfassungsfeste – und damit rechtssichere – Regelung für die bedürftigen Kinder.